Ihr Tipp ist uns etwas wert! Wir sind gerne bereit Ihnen eine “Tipp Provision von bis 1% des noteriellen Verkaufspres” zukommen zu lassen!
Vermittlungsprovision im Erfolgsfall garantiert!
Als Tippgeber winken Ihnen im Erfolgsfall (nach Verkauf des Objektes) eine Vermittlungsprovision von unserer Provision, wenn Sie uns ein Verkaufsobjekt bzw. ein Verkäufer schriftlich benennen. Neben den Tippgeberangaben benötigen wir natürlich die Kontaktdaten des Verkäufers, sowie Angaben zum Objekt.
Was wir von Ihnen als Tippgeber benötigen:
Möchten Sie uns ein Objekt bzw. Grundstück benennen, so rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, ein Fax oder gehen über unser Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.
*Sofern uns das Objekt bzw. Grundstück nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen Ihren Anspruch schriftlich innerhalb von zwei Werktagen. Zu beachten: Für bereits uns bekannte Immobilien zahlen wir keine Tipp-Provision.
Auf Wunsch bleiben Sie als Tippgeber anonym:
Sie können ein Bekannter oder mit dem Eigentümer befreundet sein. Außer dem Ehe- bzw. Lebenspartner darf der Eigentümer auch mit Ihnen verwandt sein. Es ist nicht notwendig, dass der Eigentümer Ihren Namen erfährt. So können Sie auf Wunsch anonym bleiben.
Alle Tipp Provisionen beinhalten 19% MwSt. und werden sofort bei Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Vermittlungscourtage ausgezahlt.
Hinweise für Personen, die einem Standesrecht unterliegen:
Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass die Tipp Provision nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich (z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte) untersagt ist, eine Tippgeberprovision zu berechnen. Jedoch würden wir uns auch hier über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis freuen, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an einer Provision zustande kommt.
Setzen Sie sich mit uns noch heute in Verbindung per Telefon 02131 / 38 39 909 oder über unsere Kontaktformular.