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Das problematische Bestellerprinzip – Verband fordert den Sach - und Fachkundenachweis für Makler

Von Ralph Pass, Vorsitzender des IVD West

Köln, 17. April 2014 – Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ), Heiko Maas, hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Mietpreisbremse und das so genannte Bestellerprinzip umfasst. Erklärtes Ziel des „Bestellerprinzips“ ist es, dass der Wohnungssuchende künftig keine Maklerkosten tragen soll. „Das Bestellerprinzip ist ein politischer Irrweg und völlig praxisfern“, warnt Ralph Pass, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland, IVD West. „Die Politik macht den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik. Der Wohnraummangel in einigen Ballungsräumen wird nicht dadurch behoben, dass die Honorierung von Maklerleistungen in Frage gestellt wird.“ Durch das Bestellerprinzip entstehe keine einzige Wohnung.

Der IVD fordert die klare Einhaltung des Koalitionsvertrages. Dort heißt es: „Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt, der bezahlt. Mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages hat es der Justizminister Maas allerdings nicht so genau genommen“, kritisiert Pass, der als Makler in Köln tätig ist. Nach der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Regelung müsste im praktischen Ergebnis immer der Vermieter die Provision zahlen. Fälle, in denen der Mieter provisionspflichtig ist, sind nach der vorgeschlagenen Gesetzesformulierung rein theoretischer Natur und praktisch nicht denkbar. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Mieter nur dann provisionspflichtig ist, wenn er dem Makler in Textform einen Suchauftrag erteilt hat und der Makler ausschließlich wegen dieses Suchauftrags vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten. In der Praxis muss der Makler sich wegen des Suchauftrags im Interesse des Wohnungssuchenden aber Aufträge über möglichst viele Wohnungen hereinholen. Wenn er diese dem nächsten Mietwohnungssuchenden anbietet, wäre eine Provisionspflicht des Mieters aber schon ausgeschlossen.
Dem Schutz des Mieters ist bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass die Maklercourtage auf zwei Monatsmieten begrenzt ist. „Außerdem regelt der Markt ohne staatliche Eingriffe sehr gut, wer den Makler bezahlt. Bei Angebotsüberhang zahlt oft der Vermieter den Makler, wie beispielsweise in Hunsrück, Eifel und Sauerland sowie in Teilen des Saarlands zu beobachten ist. Auch eine Teilung der Gebühren zwischen Vermieter und Mieter ist nicht selten“, ergänzt Pass.

Dem IVD zufolge verhindert ein neues Bestellerprinzip keineswegs, dass der Mieter die Kosten für den Makler tragen muss. „Zwar werden Vermieter die Maklercourtrage zunächst zahlen müssen. Sie werden aber die Kosten an die Mieter weiterreichen, zum Beispiel in Form höherer Mieten oder unangemessener Abschlagszahlungen“, warnt Ralph Pass. „Solch eine Regelung öffnet dem so genannten Grauen Markt Tür und Tor.“

IVD West fordert echtes Bestellerprinzip
Wenn die Regierung in das Wohnungsvermittlungsgesetz eingreife, müsse das Ergebnis ein echtes Bestellerprinzip sein, fordert der IVD. Als Besteller müssten sowohl Mieter als auch Vermieter auftreten können.
Der IVD weist außerdem darauf hin, dass bei der Diskussion um das Bestellerprinzip die eigentliche Leistung des Maklers weder sachlich diskutiert noch gewürdigt werde. „Um die Situation der Wohnungsvermittlung in Deutschland wirklich zu verbessern, sollte schnell ein gesetzlicher Sach- und Fachkundenachweis für Makler eingeführt werden“, schlägt Pass vor. „Wir fordern dies seit Jahren. Nun müssen die zuständigen Bundesministerien endlich reagieren und einen runden Tisch einberufen.“
Denn kompetente Verbandsmakler leisten für ihre Kunden im Vermietungsgeschäft einiges, nur gelangt dies selten ins öffentliche Bewusstsein. Ob professionelle Bewertung und Preisfindung, zielführende Bewerbung der Objekte, Solvenzprüfung potentieller Mietinteressenten, reibungslose Durchführung von Besichtigungen, die Erarbeitung rechtssicherer Mietverträge sowie die Betreuung von Mietern und Vermietern auch nach der Vertragsunterschrift – „das erfolgsabhängige Honorar eines Maklers ist in der Regel das Ergebnis harter Arbeit“, stellt Ralph Pass fest.
Die Forderung „Sach - und Fachkundenachweis statt Bestellerprinzip“ wird auch einfließen in die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), deren Mitglied der IVD ist. Minister Maas hat nun offensichtlich doch erkannt, dass sein Gesetzentwurf so nicht umsetzbar ist und die immobilienwirtschaftlichen Verbände um Unterstützung und sachverständigen Rat gebeten. „An diesem Punkt geben wir gerne Nachhilfe“, erklärt Pass. Der IVD West erwartet, dass das überarbeitete Gesetz frühestens im kommenden Jahr verabschiedet werden könnte.

Quelle:IVD

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