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Schärfere Standesregeln = (Noch) besserer Verbraucherschutz

Der Immobilienverband IVD hat seine Regeln zur Berufsausübung der Immobilienmakler verschärft. Einen Anlass hierzu bot der Deutsche Immobilientag 2010 in Mainz, wo die Mitgliederversammlung mit überwältigender Mehrheit der Neufassung der Standesregeln des IVD zustimmte.  Die Standesregeln des IVD sind ein wichtiger Bestandteil der Regeln für den Umgang von Immobilienmaklern mit ihren Kunden und  dienen deshalb aktiv dem Schutz von Verbrauchern. Der IVD setzt damit seinen konsequenten Weg für den Schutz der Interessen von Verbrauchern bei Immobiliengeschäften fort.

Die Standesregeln schließen eine Lücke, die der Gesetzgeber bei der Berufsausübung von Immobilienmaklern hinterlässt. Immer wieder wird seitens der Politik betont, dass hier der Immobilienverband IVD als einziger bundesweiter Verband der Immobilienmakler und weiteren Berufe in der Immobilienwirtschaft eine wichtige Rolle einnimmt. Die Regeln, die der IVD zur Kontrolle des Verhaltens seiner Mitglieder setzt, sind in anderen Ländern unter dem auch bei uns gebräuchlichen Begriff des Code of Ethics bekannt.

In den Standesregeln sind die Vorschriften zur Durchführung von Aufträgen, zur Bewerbung von Immobilienangeboten, bei der Beendigung von Makler-Aufträgen und zum Umgang unter Immobilienmaklern zusammengefasst. Die Standesregeln greifen z.B. da ein, wo der Gesetzgeber die Frage nach dem Vorliegen eines konkreten Auftrags vor Tätigwerden des Immobilienmaklers nicht geregelt hat. Der IVD hat hier in seinen Standesregeln festgelegt, dass ein konkreter Auftrag bestehen muss, damit ein Mitglied des IVD eine Immobilie aktiv am Markt anbieten darf.

Die Standesregeln des IVD werden laufend weiter entwickelt und unterliegen der kritischen Analyse der Verbandsgremien. Aktuelle Vorfälle, die der Ombudsmann im IVD behandelt hat, spielen hierbei eine entscheidende Rolle. (Juni 2010)

Quelle:ivd.net

 

 

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