© STOCKwerk – fotolia.com
Am 1. Mai tritt die EnEV 2014 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Energiekennwerte beinhalten. Auf Basis des neuen Energieausweises (ab dem 1.5.2014 erstellt) sind das bei einem Wohngebäude folgende Pflichtangaben:
1. Art des Energieausweises (Bedarf oder verbrauch)
2. Der dort genannte Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
3. Der wesentliche Energieträger für die Heizung
4. Das im Energieausweis genannte Baujahr
5. Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Quelle:ivd.net